Gesellschaft bürgerlichen Rechts

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Aktuelle Version vom 06:54, 21. Okt. 2010

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder BGB-Gesellschaft ist ein auf einem Vertrag beruhender Personenzusammenschluss, der das Ziel hat, ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Für diesen Vertrag gilt, wie für alle Verträge, die Formfreiheit; er kann also mündlich, schriftlich oder auf anderem Wege abgeschlossen werden. Die Gesellschafter führen die Geschäfte gemeinsam (gemeinschaftliche Geschäftsführung) und vertreten die Gesellschaft nach außen gemeinsam (Gesamtvertretungsmacht). Das bedeutet, dass die Gesellschafter intern einen gemeinsamen Willen bilden müssen. Der Gesellschaftervertrag kann diese Regelungen modifizieren. Das Vermögen der Gesellschaft steht den Gesellschaftern als Gemeinschaft zu (Sondervermögen). Niemand darf allein über das Vermögen entscheiden. Die Gesellschafter haften mit ihrem Privatvermögen.

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