Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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(Die Seite wurde neu angelegt: „Die '''Gesellschaft mit beschränkter Haftung''' (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und besitzt daher eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das regelnde Gesetz ist …“)
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Aktuelle Version vom 07:01, 21. Okt. 2010
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Kapitalgesellschaft und besitzt daher eine eigene Rechtspersönlichkeit. Das regelnde Gesetz ist hier das Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Die Gesellschafter haften maximal mit ihrem Anteil am Stammkapital. Dieses Stammkapital muss zusammen mindestens 50000 Euro betragen. Die Gesellschafter müssen nicht selbst Geschäftsführung und Vertretung ausüben, sondern können hierfür andere Menschen beschäftigen (Fremdorganschaft). Auf wesentliche unternehmerische Entscheidungen können sie trotzdem Einfluss ausüben.