Gesellschaftsrecht

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Für die Marktwirtschaft hat das Gesellschaftsrecht eine wichtige Bedeutung, da Unternehmen aufgrund ihrer Größe oft als Gesellschaften organisiert sind.

Eine Gesellschaft liegt dann vor, wenn sich mehrere Personen durch einen privatrechtlichen Vertrag zusammenschließen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Man unterscheidet zwischen Personen- und Kapitalgesellschaften. Das entscheidende Merkmal ist dabei das Kriterium der Rechtsfähigkeit.

Bei den Personengesellschaften sind nicht rechtsfähig. Die Gesellschafter tragen die Rechte und Pflichten, nicht die Gesellschaft. Die Gesellschafter haften sowohl mit ihrem Geschäfts- als auch Privatvermögen.

Die Kapitalgesellschaften haben eine eigene Rechtspersönlichkeit. Die Gesellschaft trägt die Rechte und Pflichten, nicht die Gesellschafter. Ihre rechtliche Grundform ist der rechtsfähige Verein. Man bezeichnet sie auch als Körperschaften, da sie in gewisser Weise ein "Körper" sind, dessen Organe seine Aufgaben übernehmen.

Genossenschaften sind ähnlich wie Kapitalgesellschaften auch körperschaftlich organisiert. Ihr Zweck ist die Förderung ihrer Mitglieder und kein Erwerb. Sie sind aus der Idee hervorgegangen, wirtschaftlich schwachen Berufsgruppen durch Vereinigung Vorteile zu verschaffen.

Bei der Gründung einer Gesellschaft muss man zwischen den verschiedenen Gesellschaftsformen wählen. Es ist nicht gestattet, eine eigenes Modell zu erfinden (Typenzwang). Die Gesellschaftsformen unterscheiden sich in folgenden Merkmalen:

  • Geschäftsführung
  • Vertretungsbefugnis
  • gegenseitige Kontrolle der Gesellschafter
  • Haftung
  • steuerrechtliche Behandlung


Inhaltsverzeichnis

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Offene Handelsgesellschaft (OHG)

Kommanditgesellschaft (KG)

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Aktiengesellschaft (AG)

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