Handelsrecht

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Aktuelle Version vom 16:38, 28. Sep. 2010

Das Handelsrecht ist ein spezielles Privatrecht für Kaufleute und wird im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Es wandelt die Bestimmungen des bürgerlichen Rechts im Interesse einer raschen und unkomplizierten Abwicklung von Handelsgeschäften ab. Dabei gelten für die Handelspartner strengere und risikoreichere Vorschriften. Wichtig ist im Handelsrecht der Gedanke des Vertrauensschutzes, d.h. entgegengebrachtes Vertrauen wird besonders geschützt.

Inhaltsverzeichnis

Kaufmannseigenschaft

Kaufmann ist, wer ein "Handelsgewerbe" betreibt (§ 1 HGB), oder wer aus anderen Rechtsgründen im HGB als Kaufmann eingeordnet wird (§§ 2 ff. HGB). Ein Handelsgewerbe betreibt jeder, der eine auf Dauer angelegte, planmäßige, erlaubte, eigenverantwortliche Tätigkeit ausübt, mit der das Ziel verfolgt wird, Gewinne zu erwirtschaften.

Firma

Ein kaufmännisches Unternehmen tritt im Handelsverkehr unter einem Firmennamen auf, der ins Handelsregister eingetragen werden muss. Diesen offiziellen Namen nennt man Firma. Es gilt der Grundsatz der Firmenwahrheit, d.h. der Name eines Unternehmens muss der Wahrheit entsprechen und darf nicht täuschen. Der juristische Gebrauch des Firmenbegriff unterscheidet sich also deutlich von dem der Standardsprache.

Prokura

Ein Unternehmen beschäftigt in den allermeisten Fällen Hilfspersonen. Unter diesen nimmt der Prokurist bzw. die Prokuristin eine besondere Stellung ein. Er bzw. sie hat eine umfassende Vertretungsmacht für das Unternehmen (§ 49 HGB), von der lediglich Grundstückskäufe und -verkäufe ausgeschlossen sind. Prokuristen werden in das Handelsregister eingetragen.

Handelsregister

Das Handelsregister nimmt eine wichtige Rolle im Handelsverkehr ein. Jedermann kann hier Informationen einsehen (z.B. um sich über einen Geschäftspartner zu informieren). Im Handelsregister werden unter anderem folgende Informationen gespeichert:

  • Firma
  • Unternehmenssitz
  • Gegenstand des Unternehmens
  • vertretungsberechtigten Personen
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Grund- oder Stammkapital

Im Rahmen des Vertrauensschutzes kann man sich auf die Angaben im Handelsregister verlassen.

Handelsbräuche

Das Handelsrecht sieht die Beachtung bestimmter handelsüblicher Bräuche vor. Diese haben etwa den Charakter von Gewohnheitsrecht.

Ein Beispiel hierfür ist das kaufmännische Bestätigungsschreiben: Erhält ein Kaufmann unmittelbar nach einer mündlichen oder telefonischen Absprache ein Bestätigungsschreiben, das den Inhalt der Vereinbarung zusammenfassen soll, so muss er unverzüglich widersprechen, wenn das Bestätigungsschreiben falsch ist. Andernfalls gilt der Inhalt des Bestätigungsschreibens.

Ein anderes Beispiel ist das Folgende: Ein Kaufmann hat unmittelbar nach Erhalt einer Ware die Qualität zu prüfen. Enthält sie Mängel, so muss dies unverzüglich nach Erhalt der Ware bekannt gemacht werden. Andernfalls hat der Käufer keine Mängelansprüche mehr.

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