Inventur

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Jeder Kaufmann muss zu Beginn und am Ende eines Geschäftsjahres ein Inventar aufstellen. Diesen Prozess nennt man Inventur.

Bei der Inventur erfolgt eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände durch z.B. Messen, Zählen und Wiegen. Anschließend wird in Form einer Buchinventur mithilfe von Belegen der Wert aller immaterieller Dinge festgestellt.

Bei der Inventur man zwischen verschiedenen Verfahren:

  • Stichtagsinventur (§ 240 Abs. 1 HGB)
  • Verlegte Inventur (§ 241 Abs. 3 HGB)
  • Permanente Inventur (§ 241 Abs. 2 HGB)
  • Stichprobeninventur (§ 241 Abs. 1 HGB)
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