Jugendarbeit

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Im Sozialgesetzbuch der BRD wird Jugendarbeit als ein wichtiger Ansatz beschrieben, Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern.

Inhaltsverzeichnis

Wer gilt als Jugendlicher?

Als Jugendlicher gilt jeder, der zwischen 15 und 18 Jahren alt ist.

Was muss vor der Einstellung betrachtet werden?

Ein Jugendlicher darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Arbeitgeber hierüber eine Bescheinigung vorliegt. Ein Jahr nach Aufnahme der Beschäftigung muss eine Nachuntersuchung erfolgen und dem Arbeitgeber hierüber eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Wie lange darf ein Jugendlicher arbeiten?

Jugendliche dürfen nicht mehr als acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten. Wenn die Arbeitszeit an einem Werktag auf unter acht Stunden reduziert wird, kann die Arbeitszeit an allen anderen Tagen dieser Woche auf achteinhalb Stunden angehoben werden.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit darf ein Jugendlicher erst nach Ablauf einer ununterbrochene Freizeit von mindestens 12 Stunden wieder arbeiten. Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden Ruhetage sollen möglichst aufeinander folgen, müssen es aber nicht zwingend.

Jugendliche dürfen grundsätzlich nicht an Samstagen und Sonntagen arbeiten. Ausnahmen gelten samstags für

  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen,
  • offene Verkaufsstellen, in Bäckereien und Konditoreien, im Friseurhandwerk und im Marktverkehr,
  • im Verkehrswesen,
  • in der Landwirtschaft und in der Tierhaltung,
  • im Familienhaushalt,
  • im Gaststätten- und Schaustellergewerbe,
  • bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, usw.,
  • bei außerbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen,
  • beim Sport,
  • im ärztlichen Notdienst und
  • in Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge.

Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigungsfrei bleiben, müssen es aber nicht.

Quellen

Persönliche Werkzeuge