Offene Handelsgesellschaft

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Eine Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die einen erwerbsmäßigen Zweck verfolgt. Diese Rechtsform findet man oft bei kleineren und mittleren Unternehmen vor. Die Regelungen über die OHG befinden sich im Handelsgesetzbuch. Jeder einzelne Gesellschafter ist in der Gemeinschaft berechtigt, dass unternehmerische Entscheidungen zu treffen (Alleingeschäftsführungsanspruch) und die OHG zu vertreten (Alleinvertretung). Jeder Gesellschafter kann den Entscheidungen der anderen widersprechen. Nach außen bleibt es jedoch beim Grundsatz der Alleinvertretung, selbst wenn ein Gesellschafter widerspricht. Die Gesellschafter haften uneingeschränkt mit ihrem Privatvermögen.

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