Personenbewertung

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Nach der Personenbeobachtung folgt bei Bewerbungen oder auch Assessment-Centern die Bewertung der Person auf Grundlage der zuvor gemachten Beobachtung.

Eine Person kann aus drei Perspektiven bewertet werden:

  1. fachliche und soziale Perspektive
  2. absolute und relative Perspektive
  3. freistehende und stellenbezogene Perspektive

Inhaltsverzeichnis

fachliche und soziale Perspektive

fachliche Perspektive

Aus der fachlichen Perspektive werden akademische und praktische Kompetenzen, sowie Berufserfahrungen bewertet. Konkret handelt es sich bei ersterem um Schulbesuche, Ausbildung oder Studium, fachlichen Schwerpunkte, besuchte Kurse und/oder Zertifikate. Zur Bewertung werden anschließend Berufserfahrungen hinzugezogen.

Bei der Bewertung aus der fachlichen Perspektive sollte stets versucht werden, eine Art "roten Faden" in der beruflichen Vergangenheit zu finden. Hieraus lassen sich oft Schlüsse auf die Zukunft des Bewerbers ziehen. Diese können dann zusätzlich zur Bewertung herangezogen werden.

soziale Perspektive

Besonders wichtig bei der Personenbewertung sind auch die sozialen Faktoren (Soft Skills). Das sind beispielsweise Punkte, wie Initiative, Kommunikation und Kooperation.

absolute und relative Perspektive

absolute Perspektive

Bei der absoluten Perspektive wird geprüft, inwieweit ein Bewerber für eine Stelle geeinget ist. Dabei wird kein Vergleich zu Mitbewerbern angestellt.

relative Perspektive

Bei der relativen Perspektive wird ein Bewerber im Vergleich zu anderen Personen bewertet.

freistehende und stellenbezogene Perspektive

freistehende Perspektive

Bei der freistehenden Perspektive wird eine Person vollkommen losgelöst von Absichten und Ansprüchen bewertet.

stellenbezogene Perspektive

Bei der stellenbezogenen Perspektive wird eine Person anhand des Anforderungskatalogs einer bestimmten Stelle bewertet.

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