Recht

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Das Recht versucht das gesellschaftliche Verhalten der Menschen in ein sinnvolles Miteinander zu lenken. Es ist das Ergebnis einer Entwicklung über zahllose Menschengenerationen hinweg und kann aus diesem Grund keine vollkommene Ordnung sein.
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Die Rechtsordnung der [[Deutschland (Interkultur)|Bundesrepublik Deutschland]] gliedert sich in die folgenden zwei Bereiche:
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Recht ist nicht das einzige soziale Ordnungssystem. Darüber hinaus existieren noch Sitte, Brauch und Ethik, die jedoch alle nicht erzwungen werden können. Eine Sitte ist eine gesellschaftliche Verhaltensanweisung. Ein Brauch unterscheidet sich von einer Sitte nur durch seinen traditionellen Charakter. Ethik appelliert im Gegensatz zum Brauch und der Sitte in erster Linie an das Gewissen und den religiösen Glauben der Menschen. Die Übergänge zwischen Sitte, Brauch und Ethik sind jedoch fließend.
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* öffentliches Recht ''(ius publicum)''
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Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland basiert auf dem Rechtssystem des römischen Reiches. Das römische Rechtssystem war abstrakt-logisch konstruiert und losgelöst von konkreten Fällen. Rechtsvorschriften konnten so besser herausgearbeitet werden, jedoch war es auch schwerer zu verstehen.
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* privates Recht ''(ius privatum)''
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=== öffentliches Recht ===
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Gesetze im förmlichen Sinne werden von der Legislative verabschiedet. Auch die exekutive Gewalt kann Gesetze im materiellen Sinne (Rechtsverordnungen) erlassen, wenn sie aufgrund eines förmlichen Gesetzes dazu bemächtigt wurde. Weiterhin können öffentliche Einrichtungen eigene Satzungen erlassen. Gewohnheitsrecht kann bei längerer Übung entstehen, wenn von einer Handlung von allen Beteiligten angenommen wird, sie sei rechtens.
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Das '''öffentliche Recht''' lässt sich in die folgenden sechs Teilbereiche aufteilen:
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* Völkerrecht
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* Europarecht
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* Staatsrecht
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* Verwaltungsrecht
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* Strafrecht
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* Gerichtsverfassungsrecht bzw. Prozessrecht
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=== privates Recht ===
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Das '''private Recht''' kann man in folgende fünf Bereiche splitten. Die zugehörigen Gesetze wurden mit angegeben.
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# [[Bürgerliches Recht]]
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# [[Handelsrecht]]
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# Wirtschaftsrecht
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# Arbeitsrecht
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# Immaterialgüterrecht
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[[Kategorie:Recht]]
[[Kategorie:Recht]]

Aktuelle Version vom 19:04, 3. Aug. 2010

Das Recht versucht das gesellschaftliche Verhalten der Menschen in ein sinnvolles Miteinander zu lenken. Es ist das Ergebnis einer Entwicklung über zahllose Menschengenerationen hinweg und kann aus diesem Grund keine vollkommene Ordnung sein.

Recht ist nicht das einzige soziale Ordnungssystem. Darüber hinaus existieren noch Sitte, Brauch und Ethik, die jedoch alle nicht erzwungen werden können. Eine Sitte ist eine gesellschaftliche Verhaltensanweisung. Ein Brauch unterscheidet sich von einer Sitte nur durch seinen traditionellen Charakter. Ethik appelliert im Gegensatz zum Brauch und der Sitte in erster Linie an das Gewissen und den religiösen Glauben der Menschen. Die Übergänge zwischen Sitte, Brauch und Ethik sind jedoch fließend.

Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland basiert auf dem Rechtssystem des römischen Reiches. Das römische Rechtssystem war abstrakt-logisch konstruiert und losgelöst von konkreten Fällen. Rechtsvorschriften konnten so besser herausgearbeitet werden, jedoch war es auch schwerer zu verstehen.

Gesetze im förmlichen Sinne werden von der Legislative verabschiedet. Auch die exekutive Gewalt kann Gesetze im materiellen Sinne (Rechtsverordnungen) erlassen, wenn sie aufgrund eines förmlichen Gesetzes dazu bemächtigt wurde. Weiterhin können öffentliche Einrichtungen eigene Satzungen erlassen. Gewohnheitsrecht kann bei längerer Übung entstehen, wenn von einer Handlung von allen Beteiligten angenommen wird, sie sei rechtens.

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