Recht
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Version vom 13:08, 25. Jul. 2010 bei Philipp (Diskussion | Beiträge)
Rechtsquellen
Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland gliedert sich in die folgenden zwei Bereiche:
- öffentliches Recht (ius publicum)
- privates Recht (ius privatum)
öffentliches Recht
Das öffentliche Recht lässt sich in die folgenden sechs Teilbereiche aufteilen:
- Völkerrecht
- Europarecht
- Staatsrecht
- Verwaltungsrecht
- Strafrecht
- Gerichtsverfassungsrecht bzw. Prozessrecht
privates Recht
Das private Recht kann man in folgende fünf Bereiche splitten. Die zugehörigen Gesetze wurden mit angegeben.
- Bürgerliches Recht
- Handelsrecht
- Wirtschaftsrecht
- Arbeitsrecht
- Immaterialgüterrecht