Verfassung der Brainstorm SGmbH
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Version vom 13:24, 3. Jan. 2010
Motivation der Brainstorm SGmbH
Das primäre Ziel der Brainstorm SGmbH ist ökonomische Bildung, sowie die Vermittlung von Handlungskompetenzen, die zur Lösung vielfältiger betrieblicher Aufgaben nötig sind. Um dieses Ziel zu erreichen, wird ein Unternehmen mit möglichst wirtschaftsnahen Bedingungen geführt.
Vision
Im Idealzustand ist die Brainstorm SGmbH ein Unternehmen, das sich nicht von anderen Unternehmen der Branche unterscheidet.
Art des Unternehmens
Die Brainstorm SGmbH ist eine Marketing-Agentur.
Aufbau- und Ablauforganisation
Die formale Struktur der Brainstorm SGmbH ist die sogenannte top-down-Organisation. Das heißt, dass allgemeine Aufgabenbereiche in kleinere Aufgabenbereiche aufgebrochen werden. Ein großes Projekt, wie z.B. das Projekt "Jahrbuch", wird also in immer kleinere Teilprojekte (z.B. Klassenfotos, Anzeigenkunden, ...) aufgeteilt.
Dabei gibt es eine logische Struktur:
Die Verantwortung wird dabei von oben nach unten weitergegeben/delegiert. Hat ein Mitarbeiter also eine Frage, so wendet er sich zunächst an die nächsthöhere Instanz.
Außerdem gibt es sogenannte Stabsstellen. Das sind Personen, die keinem bestimmten Projekt oder Bereich zugeordnet sind, sondern den einzelnen Bereichen und Projekten frei zur Verfügung stehen. Die Bereichsleiter-Ebene kann bei einem Projekt entfallen, falls der Projektleiter es für sinnvoll erachtet. Der Projektleiter übernimmt in diesem Fall die Aufgaben der Bereichsleiter.
Jedes betriebliche Organ kann aus einem oder mehreren Mitarbeitern bestehen.
Aufgaben der betrieblichen Organe
Bei der Ernennung zur Geschäftsführung, zu einem Projektleiter, zu einem Bereichsleiter oder bei der Zuteilung einer anderen Aufgabe haben alle beteiligten Mitarbeiter ihre Rechte und Pflichten, die durch die Verfassung gegeben sind, einzuhalten und zu berücksichtigen.
Geschäftsführung
Unternehmensgestaltung
Aufgabe der Geschäftsführung ist es, die Aufbau- und Ablauforganisation zu finden und sie jedem Mitarbeiter zugänglich zu machen. Weiterhin sind Regeln zu gestalten, damit das Unternehmen als handlungsfähige Einheit agiert.
Lenkung
Die Geschäftsführung muss laufend Informationen über die wirtschaftlichen, politischen und rechtlichen Umweltbedingungen sammeln, auswerten, neue Entscheidungen treffen und sie umsetzen.
Unternehmensentwicklung
Die Geschäftsführung muss die Position der Brainstorm SGmbH auf dem Markt immer wieder neu bestimmen und Ziele und Verhaltensweisen entwickeln, die die Überlebensfähigkeit der Brainstorm SGmbH sichern.
Leitung der untergeordneten Instanzen
Die Geschäftsführung hat die Aufgabe, die direkt untergeordneten Instanzen zu ernennen und zu kontrollieren. Es handelt sich dabei um Projektleiter und Stabsstellen. Die Geschäftsführung hat das Recht, neue Projektleiter und neue Stabsstellen zu ernennen.
Protokollierung
Alle Geschäftsprozesse und Informationen sind im breakup-System einzutragen und zu pflegen. Dies betrifft insbesondere das Eintragen und Pflegen von neuen Projekten, Kunden und Mitarbeitern.
Projektleiter
Ziele aufteilen
Ein Projektleiter hat die Aufgabe, sein Gesamtprojekt in mehrere Teilprojekte zu zerlegen.
Ziele terminieren
Für die Erledigung des Gesamtprojektes und der Erledigung der einzelnen Teilprojekte ist ein zeitlicher Rahmen aufzuziehen. Die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben ist zu überwachen.
Leitung der untergeordneten Instanzen
Ein Projektleiter hat die Aufgabe, die direkt untergeordneten Bereichsleiter zu ernennen und zu kontrollieren. Der Projektleiter hat das Recht, bei Bedarf Bereichsleiter aus ihrem Amt zu entheben und neue Bereichsleiter zu ernennen.
Protokollierung
Die Aufgaben sind samt zuständiger Mitarbeiter und Deadlines im breakup-System einzutragen und zu pflegen.
Bereichsleiter
Ziele aufteilen
Ein Bereichsleiter hat seinen Bereich in mehrere Teilaufgaben zu zerlegen und diese Aufgaben den Mitarbeitern zuzuteilen.
Ziele terminieren
Für die Erledigung der Teilaufgaben ist ein zeitlicher Rahmen aufzuziehen. Die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben ist zu überwachen.
Leitung der untergeordneten Instanzen
Ein Bereichsleiter hat die Aufgabe, die direkt untergeordneten Mitarbeiter zu kontrollieren. Der Bereichsleiter hat das Recht, andere Mitarbeiter für die Erledigung der Aufgaben heranzuziehen.
Protokollierung
Die Aufgaben sind samt zuständiger Mitarbeiter und Deadlines im breakup-System einzutragen und zu pflegen.
Mitarbeiter
grunsätzliche Prinzipien
Aufgabe der Mitarbeiter ist es, die ihnen zugeteilten Aufgaben selbstständig und termingerecht zu erledigen.
Protokollierung
Die Erledigung der Aufgaben ist im breakup-System zu protokollieren.
Aufgabenverteilung
Hat ein Mitarbeiter alle ihm zugeteilten Aufgaben erledigt, so meldet er sich selbstständig und unverzüglich bei den entsprechenden Bereichsleitern, um neue Aufgaben zu empfangen. Falls der Bereichsleiter es nicht für sinnvoll erachtet, weitere Aufgaben zu vergeben, so meldet der Mitarbeiter sich beim übergeordneten Projektleiter, um neue Aufgaben zu empfangen. Falls der Projektleiter es nicht für sinnvoll erachtet, weitere Aufgaben zu vergeben, so meldet der Mitarbeiter sich bei der Geschäftsführung, um neue Aufgaben zu empfangen.
Weiterbildung
Die Mitarbeiter verpflichten sich, Schulungsangebote der Brainstorm SGmbH wahrzunehmen. Alle Mitarbeiter der Brainstorm SGmbH verpflichten sich tätigkeitsbegleitend ihre Kenntnisse und Erfahrungen an neue Mitarbeiter weiterzugeben.
Betreuende Lehrkräfte
Die betreuenden Lehrkräfte stehen dem betrieblichen Ablauf beratend zur Verfügung. Sie haben hinsichtlich geschäftlicher Entscheidungen ein Einspruchsrecht.
Gewinnausschüttung
Der erwirtschaftete Reingewinn wird wie folgt aufgeteilt:
- Die Hälfte des Reingewinns wird zurückgelegt und kann investiert werden.
- Die andere Hälfte des erwirtschafteten Reingewinns wird am 01.01. jedes Jahres zu gleichen Teilen an alle Mitarbeiter vergütet. Es werden nur Mitarbeiter berücksichtigt, die am 01.01. offiziell Mitarbeiter der Brainstorm SGmbH sind und mindestens seit dem 01.10. des Vorjahres offiziell für die Brainstorm SGmbH tätig sind. Die Gewinnausschüttung erfolgt gleichmäßig. Es gibt keinerlei Privilegien. Betreuende Lehrkräfte werden bei der Gewinnausschüttung nicht berücksichtigt.
Änderungen in der Verfassung
Die Verfassung kann nur unter der Bedingung geändert werden, dass die Geschäftsführung und die betreuenden Lehrkräfte den Änderungen einstimmig zustimmen.
Gültigkeit der Verfassung
Die Mitarbeit in der Brainstorm SGmbH ist nur mit dem schriftlichen Einverständnis der Verfassung möglich. Sollte ein Mitarbeiter sein Einverständnis zurückziehen, so erlischt seine Mitgliedschaft in der Brainstorm SGmbH.
(Stand: 28. April 2009)